EBM

  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab. Vereinbarung zwischen kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Inhalt und den relativen Wert aller abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen. Der EBM ist Grundlage für die Leistungskataloge der GKV. Nur nach letzteren kann der Arzt direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen (z.B. AOK, Ersatzkasse).
  • Evidenzbasierte Medizin (von engl. evidence-based medicine = Nachweis-gestützte Medizin). Konzept, nach dem der Arzt den Patienten stets auf Basis der besten Daten aus wissenschaftlichen Studien versorgt, die aktuell zur Verfügung stehen. Die EBM ist allerdings nicht unumstritten, kritisiert wird unter anderem die mangelnde Berücksichtigung der ärztlichen Erfahrung.

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